Unser Miteinander
„Unser Miteinander“ tritt mit dem Schuljahr 2019/2020 in Kraft und ist im Schuljahr 2021/22 für weitere zwei Jahre bestätigt worden. Es wird im Rahmen des Klassenrates einmal im Halbjahr mit den Kindern besprochen.
Die Kinder und Eltern nehmen „Unser Miteinander“ lesend zur Kenntnis und machen dies durch ihre Unterschrift einmal pro Schuljahr deutlich.
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene viel Zeit miteinander verbringen.
Damit sich in dieser Zeit alle wohl fühlen und in Ruhe lernen können, müssen wir uns an Regeln für unser Miteinander halten.
Wir wünschen uns, dass unser Verhalten bestimmt wird durch
Daher ist uns ein aktives und vielseitiges Schulleben besonders wichtig.
Die drei wichtigsten Regeln
- Ich bin freundlich und hilfsbereit.
- Ich grüße die anderen und werde begrüßt.
- Ich spreche in einem freundlichen und höflichen Ton.
- Ich bin freundlich und fair, genauso wie auch ich behandelt werden möchte.
- Ich bin hilfsbereit und kann auch Hilfe annehmen.
2. Ich übernehme Verantwortung für mein Lernen.
- Ich höre zu und arbeite mit.
- Ich arbeite leise und konzentriert.
- Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.
- Ich erledige meine Hausaufgaben und habe mein Unterrichtmaterial dabei.
- Ich bin pünktlich im Klassenraum – auch nach Pausenende.
3. Ich übernehme Verantwortung für unsere schöne, gepflegte Schule.
- Ich halte meinen Arbeitsplatz, das Schulgebäude und den Schulhof ordentlich und sauber, damit sich alle wohlfühlen können.
- Ich trage im Schulgebäude Hausschuhe.
- Ich behandle alle Schulsachen, Materialien und Spielsachen mit Sorgfalt.
Die Erziehungsberechtigten
legen mit ihrer Erziehung die Grundlage dafür, dass ihre Kinder sich entsprechend ihren Rechten und Pflichten in der Schule verhalten können. Sie
• haben das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information und Beratung
• unterstützen die Kinder und Lehrkräfte bei ihrer Arbeit
• unterschreiben 1x/ Woche in diesem Schultagebuch und leeren regelmäßig die Postmappe
• engagieren sich nach ihren Möglichkeiten für unsere Schule bei Festen und anderen Aktivtäten
• haben die Pflicht zur rechtzeitigen Information und Kontaktaufnahme z.B. bei häuslichen Veränderungen und gesundheitlichen Problemen
• garantieren einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder
• schicken ihre Kinder zu um 7:40 Uhr in die Schule und wissen, dass erst nach Öffnung der Schule die Aufsichtspflicht der Schule beginnt.
• halten ihre Kinder an, die geforderten Arbeitsmaterialien sowie die Hausaufgaben vollständig und ordentlich in die Schule mitzunehmen
• geben täglich ein gesundes Schulfrühstück mit (keine Süßigkeiten!)
• behalten ihr Kind bei Krankheit zu Hause und informieren die Schule rechtzeitig
• geben ihrem Kind keine Wertsachen oder Spielsachen mit in die Schule
Unsere Lehrerinnen, Pädagogische Mitarbeiterinnen, Sekretärin und Hausmeister sind gemeinsam für gute Lernbedingungen verantwortlich. Das beinhaltet:
Das Recht auf
• freundliche und faire Behandlung
• ungestörten Unterricht
• Beachtung und Unterstützung bei Problemen
Die Pflicht,
• den Unterricht vor- und nachzubereiten
• mit dem Eigentum jedes Einzelnen und mit dem Schuleigentum sorgfältig umzugehen
• pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und den Unterricht pünktlich zu schließen
• eigenverantwortliches, handlungsorientiertes Lernen an unterschiedlichen Lernorten zu ermöglichen
• leistungsheterogene Lerngruppen mit entsprechender Differenzierung zu unterrichten